Hohe Börde ist eine Einheitsgemeinde im Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Landkreis
Börde
Einwohner
18.703 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
, 39167 (Eichenbarleben, Irxleben, Niederndodeleben, Ochtmersleben, Wellen),39326 (Hermsdorf, Hohenwarsleben),39343 (Ackendorf, Bebertal, Bornstedt, Groß Santersleben, Nordgermersleben, Rottmersleben, Schackensleben, Tundersleben)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
039062, 039202, 039204, 039206
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hohe Börde, Am Markt 1, 39175 Hohe Börde
2. Einwohnermeldeamt Hohe Börde, Am Markt 1, 39175 Hohe Börde
3. Ordnungsamt Hohe Börde, Am Markt 1, 39175 Hohe Börde
Gemeinde Hohe Börde – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Ein neuer Windpark mit 14 Windrädern, einem Umspannwerk und neuen Zufahrtswegen ist zwischen den Gemeinden Hohe und Niedere Börde geplant. Der Bebauungsplan für das Gebiet, das die Ortsteile Dahlenwarsleben, Warsleben und Irxleben umfasst, ist derzeit in Arbeit. Die Gemeinden sollen im kommenden Jahr über das Vorhaben abstimmen. Der Baubeginn ist für 2026 und die Fertigstellung für das erste Quartal 2028 geplant.
Eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohe Börde für die Sonderbaufläche Windenergieanlagen Süd-Ost in der Gemarkung Niederndodeleben wurde am 11. September 2024 vorgenommen.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.