Hohe Börde ist eine Einheitsgemeinde im Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Landkreis
Börde
Einwohner
18.703 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
, 39167 (Eichenbarleben, Irxleben, Niederndodeleben, Ochtmersleben, Wellen),39326 (Hermsdorf, Hohenwarsleben),39343 (Ackendorf, Bebertal, Bornstedt, Groß Santersleben, Nordgermersleben, Rottmersleben, Schackensleben, Tundersleben)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
039062, 039202, 039204, 039206
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hohe Börde, Am Markt 1, 39175 Hohe Börde
2. Einwohnermeldeamt Hohe Börde, Am Markt 1, 39175 Hohe Börde
3. Ordnungsamt Hohe Börde, Am Markt 1, 39175 Hohe Börde
Gemeinde Hohe Börde – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Ein neuer Windpark mit 14 Windrädern, einem Umspannwerk und neuen Zufahrtswegen ist zwischen den Gemeinden Hohe und Niedere Börde geplant. Der Bebauungsplan für das Gebiet, das die Ortsteile Dahlenwarsleben, Warsleben und Irxleben umfasst, ist derzeit in Arbeit. Die Gemeinden sollen im kommenden Jahr über das Vorhaben abstimmen. Der Baubeginn ist für 2026 und die Fertigstellung für das erste Quartal 2028 geplant.
Eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohe Börde für die Sonderbaufläche Windenergieanlagen Süd-Ost in der Gemarkung Niederndodeleben wurde am 11. September 2024 vorgenommen.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.